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Entsprechend der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sollen Führerscheine zur Verbesserung der Sicherheitsstandards und Aktualität von Führerscheindokumenten zukünftig alle 15 Jahre ersetzt werden. Mit der Umsetzung der Richtlinie soll bis 2033 auch gewährleistet werden, dass alle in der Europäischen Union ausgegebenen Führerscheindokumente ein einheitliches Muster vorweisen. Auch die deutschen Kartenführerscheine werden alle 15 Jahre durch ein neues Dokument ersetzt (inklusive des aktuellen Lichtbilds). Für alle Inhaber:innen eines Führerscheins im Papierformat (ausgestellt bis 31.12.1998) und unbefristet erteilten Kartenführerscheinen (ausgestellt bis 18.01.2013) besteht eine Umtauschpflicht.

Sollten Sie noch einen alten Führerschein besitzen, können Sie den Umtausch dieses Dokuments beantragen. Wann Betroffene den Umtausch eines Führerscheins beantragen müssen, richtet sich nach dem Geburtsjahr beziehungsweise nach dem Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheins. Entsprechende Informationen können Sie dem Stufenplan für den Pflichtumtausch der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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