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Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen (siehe Kraftfahrt-Bundesamt-Fahrerlaubnisklassen) unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen sowohl ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung als auch ihre durch die Teilnahme an der Fahrausbildung erworbene praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Entsprechend tragen die zu erfüllenden Voraussetzungen entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Die Fahrerlaubnisklassen C (Lkw) und D (Bus) werden zeitlich befristet erteilt und müssen alle fünf Jahre verlängert werden, wenn Sie diese weiterhin nutzen möchten.

Eine Ausnahme gibt es bei den Klassen C1 und C1E. Sind diese bis zum 31.12.1998 erteilt worden, sind sie unbegrenzt gültig. Bei einer Erteilung bis zum 18.01.2013, sind sie bis zum 50. Lebensjahr gültig und müssen erst ab dann alle fünf Jahre verlängert werden.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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