Um als Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr tätig zu sein, brauchen Fahrer:innen in Deutschland den Nachweis ihrer Qualifikation (Schlüsselzahl 95) nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Sollte Ihre bisherige LKW- oder Busfahrerlaubnis bereits seit mehreren Jahren abgelaufen sein, kann dies dazu führen, dass Sie eine praktische Fahrprüfung ablegen müssen. Hierüber entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Antragsverfahren.