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Um als Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr tätig zu sein, brauchen Fahrer:innen in Deutschland den Nachweis ihrer Qualifikation (Schlüsselzahl 95) nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Sollte Ihre bisherige LKW- oder Busfahrerlaubnis bereits seit mehreren Jahren abgelaufen sein, kann dies dazu führen, dass Sie eine praktische Fahrprüfung ablegen müssen. Hierüber entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Antragsverfahren.

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