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Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Dieser dient den Inhabenden als Nachweis über die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder sollte Ihnen dieser gestohlen worden sein, müssen Sie den Ersatz des Dokuments beantragen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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