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Der Ersatz des Führerscheins ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Die zu zahlende Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beträgt 30,30 Euro (eventuell zuzüglich 30,70 Euro für die Bearbeitung eidesstattlicher Versicherungen).