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Für die Amtshandlung werden Gebühren nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) erhoben. Sie sind nach dem Gebührenverzeichnis zu bestimmen. In der Regel errechnet sich die Gebühr auf der Bemessungsgrundlage des Brutto-Rauminhaltes, welcher mit dem jeweils fortgeschriebenen und veröffentlichten anrechenbaren Bauwert zu vervielfältigen ist.

Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 Euro

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