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Die Abbruchanzeige ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50,00 Euro gemäß der für diese Amtshandlung in der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vorgesehenen Tarifstelle.
Die Abbruchanzeige ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50,00 Euro gemäß der für diese Amtshandlung in der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vorgesehenen Tarifstelle.