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Die Erteilung einer Löschungsbewilligung oder Freigabeerklärung für eine Dienstbarkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach der für diese Amtshandlung in der Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vorgesehene Tarifstelle und beträgt 100,00 Euro.

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