Der Vorbescheid eröffnet dem Bauherren bzw. der Bauherrin die Möglichkeit, der Bauaufsichtsbehörde bereits vor Einreichung des Bauantrages einzelne, der selbständigen Beurteilung zugängliche Fragen zu einem Bauvorhaben zu stellen. Dementsprechend können nur solche Fragen Gegenstand einer Bauvoranfrage sein, die der Sache nach im späteren Baugenehmigungsverfahren entschieden werden müssten. Dies können auch Fragestellungen sein, die sich auf Rechtsmaterien außerhalb des Baurechts beziehen, das heißt die durch eine Baugenehmigung konzentriert wären (zum Beispiel Fragen des Denkmalschutz- oder Naturschutzrechts).
Das Verfahren auf Erlass eines Vorbescheids beginnt mit der Stellung des entsprechenden Antrages bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im Sachgebiet Technische Bauaufsicht des Bau- und Umweltamtes.
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