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Zur Einleitung des Vorbescheidsverfahrens bedarf es eines entsprechenden Antrages. Der Antrag ist wirksam gestellt, wenn er in der vorgeschriebenen Form – unter Verwendung der amtlich bekannt gemachten Vordrucke – bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Sachgebiet Technische Bauaufsicht) eingeht.

Ein Vorbescheid kann (nur) vor Einreichung des Bauantrages beantragt werden.

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