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Für die Amtshandlung erheben wir Gebühren nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO). Diese werden nach dem Gebührenverzeichnis in Abhängigkeit von der zur Beantwortung gestellten Frage zu einem konkreten Bauvorhaben bestimmt. Die Mindestgebühr für die Beantwortung einzelner Fragen beträgt:
- zu einem konkreten Bauvorhaben hinsichtlich einzelner Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), einer Vorschrift auf Grund der BbgBO oder einer fachgesetzlichen Vorschrift beträgt 200,00 Euro,
- zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beträgt 400,00 Euro.