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Mündliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten bei der Geschäftsstelle sind gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte sind gemäß der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung - BbgGAGebO) gebührenpflichtig.