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Die Kosten für Betreuungsangebote durch pädagogisches Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen werden durch Zuschüsse (Städte, Ämter, Gemeinden und Landkreis) und durch Elternbeiträge finanziert, die von den Trägern der Betreuungseinrichtungen selbst festgelegt werden.

Können Sorgeberechtigte mit ihrem Einkommen die Elternbeiträge nicht oder nicht vollständig zahlen, können sie beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Erfüllen sie alle Anforderungen zur Leistungsgewährung, werden ihnen um den Ermäßigungsbetrag reduzierte Elternbeiträge in Rechnung gestellt oder alle Kosten erlassen.

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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