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Als Anbieter von Betreuungsangeboten für Kinder können Sie beim Landkreis die Finanzierung oder Bezuschussung Ihres Angebots beantragen. Der Landkreis ist für die Finanzierung von Betreuungsangeboten beziehungsweise für die Bewilligung von Zuschüssen für Betreuungseinrichtungen zuständig und stellt sicher, dass Kinder ihren Rechtsanspruch auf Betreuung durch ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen nutzen können. Zum Leistungsangebot gehört auch die anteilige Finanzierung von Platzkosten für Kinder, die aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes ein Betreuungsangebot außerhalb des Landkreises wahrnehmen. Finanziert werden Betreuungsangebote in Kindertagesstätten, aber auch Angebote der Tagespflege oder Spielkreise.

Die Finanzierung dieser Betreuungsangebote setzt sich in der Regel zusammen aus dem Anteil des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, einem Zuschuss der kreisangehörigen Kommune (Amt, Gemeinde oder Stadt), Eigenleistungen der Träger sowie Elternbeiträgen. Außerdem beteiligt sich das Land Brandenburg an den Kosten der Kindertagesbetreuungsangebote.

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