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Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin bezuschusst nur Einrichtungen, die allen Kindern offen stehen. Träger müssen dafür einen Antrag beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung stellen. Die entsprechenden Formulare werden auf Anfrage bereitgestellt.

Außerdem müssen die Antragsstellenden für ihre Betreuungsangebote eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Für den Betrieb einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung kann eine gültige Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte nachgewiesen werden.
  • Für den Betrieb einer Tagespflege kann die anerkannte Kindertagespflegeperson eine gültige Pflegeerlaubnis nachweisen.
  • Für den Betrieb eines Spielkreises oder eines anderen Angebots kann die Anerkennung als öffentlicher Träger der freien Jugendhilfe nachgewiesen werden.
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