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Das Kindertagesstättengesetz (KitaG) regelt und bestimmt die Finanzierung für den Betrieb von Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Insbesondere bestimmt das Gesetz, wer in welcher Höhe für die Finanzierung aufzukommen hat. Für die Finanzierung von Spielkreisen und anderen Angeboten gelten eigenständige Verträge/Vereinbarungen.

Die Finanzierungsstruktur der Kinderbetreuungsangebote im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist im Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung festgeschrieben.

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