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Sorgeberechtigte (Eltern) haben grundsätzlich das Recht, eine für die Betreuung ihres Kindes geeignete Kindertagesstätte selbst auszuwählen. Dieses Wahlrecht schließt ausdrücklich Kindertagesstätten außerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mit ein. Sorgeberechtigten soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine alternative Kindestageseinrichtung oder Tagesmutter zu finden, wenn alle wunschgemäßen Möglichkeiten im Landkreis, in dem sich der Wohnsitz der Antragsteller befindet, bereits belegt/ausgelastet sind.

Wenn Sie im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnen, aber außerhalb des Kreisgebiets eine für Sie geeignete Kindertagesstätte finden, können Sie mit dieser Einrichtung einen Betreuungsvertrag abschließen. Die Zuständigkeit für Ihr Kind liegt aber weiterhin beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Sie erhalten deshalb nicht den Kreisanteil des Kreises, in dem die Kindertagesstätte liegt, sondern können beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung einen Antrag auf Kostenübernahme für den Kreisanteil zur Kindertagesbetreuung Ihres Kindes stellen.

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