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Sie können einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils stellen, wenn
- Sie sorgeberechtigt für ein Kind sind,
- mit diesem Kind gemeinsam in einem Haushalt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin leben,
- Sie Nachweise für einen gültigen Rechtsanspruch vorweisen können und
- Sie Nachweise erbringen können, dass Ihr Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Kreisgebiets besucht.