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Sie können einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils stellen, wenn

  • Sie sorgeberechtigt für ein Kind sind,
  • mit diesem Kind gemeinsam in einem Haushalt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin leben,
  • Sie Nachweise für einen gültigen Rechtsanspruch vorweisen können und 
  • Sie Nachweise erbringen können, dass Ihr Kind eine Kindertagesstätte außerhalb des Kreisgebiets besucht.
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