Die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in einer Einrichtung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin werden auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und für Plätze in der Tagespflege im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).