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Die Vereinigung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang, bei dem auf Antrag der im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Eigentümer:innen bisher selbständiger Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Bearbeitungszeit für diesen Antrag ist vom Amtsgericht abhängig. Nach Abschluss des Vorganges erhalten Eigentümer:innen eine Eintragungsmitteilung vom Grundbuchamt.

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