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Für die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses werden Gebühren nach dem Aufwand erhoben (51,10 Euro je begonnene halbe Arbeitsstunde). Die Bearbeitungszeit ist vom Aufwand zur Erledigung des Antrages abhängig und daher für jeden Antrag unterschiedlich.

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