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Liegenschaftsvermessungen für Endverbraucher:innen werden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen vorgenommen. Das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises vermisst in der Regel nur für die eigene Kreisverwaltung. Es ist jedoch in Ausnahmefällen möglich, auch als Außenstehender die Vermessungsdienstleistungen des Amtes für Kataster und Geoinformation in Anspruch zu nehmen.