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Bei allen Haus- und Wildschweinen sowie bei Einhufern, Dachsen, Waschbären und anderen für Trichinen empfängliche Tierarten ist vor dem Verzehr festzustellen, ob das Fleisch frei von Trichinen ist. Eine Untersuchung auf Trichinen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Trichinen handelt es sich um winzige Parasiten (Fadenwürmer), die über den Verzehr vom Fleisch erkrankter Tiere auf den Menschen übertragen werden können. Die Larven der Trichinen können sich in die Muskulatur ihrer Wirte einkapseln. Insbesondere über den Verzehr von nicht durcherhitztem Fleisch können sich Menschen mit der durch Trichinien ausgelösten Krankheit Trichinellose infizieren.

Das für die Trichinenuntersuchung notwendige Material (mindestens 50 Gramm) wird von Amtlichen Tierärzt:innen entnommen. Die Probenentnahme ist Bestandteil der vorgeschriebenen Fleischuntersuchung. Nur amtlich beauftrage Jäger:innen dürfen Trichinenproben bei Wildschweinen und/oder Dachsen entnehmen. Voraussetzung für eine Beauftragung ist u.a. der Nachweis einer zuvor erfolgten Schulung in den benannten Wildarten nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV). Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin verfügt über ein akkreditiertes Trichinenlabor, in dem die Proben persönlich abgegeben werden können.

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