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Bei Schwarzwild:
- Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild durch den Landkreis OPR muss vorliegen oder Probenahme durch Tierärzt:in
- korrektes Probenmaterial in ausreichender Menge und Qualität
- korrekt ausgefüllter Wildursprungsschein
Bei Hausschweinen, Gehege-Schwarzwild, Einhufern und anderen empfänglichen Tierarten:
- Probenahme grundsätzlich durch amtliche:n Tierärzt:in bei der Fleischuntersuchung
- Korrekt ausgefüllter Trichinenproben-Begleitschein