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Bei Schwarzwild:

  • Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild durch den Landkreis OPR muss vorliegen oder Probenahme durch Tierärzt:in
  • korrektes Probenmaterial in ausreichender Menge und Qualität
  • korrekt ausgefüllter Wildursprungsschein

Bei Hausschweinen, Gehege-Schwarzwild, Einhufern und anderen empfänglichen Tierarten:

  • Probenahme grundsätzlich durch amtliche:n Tierärzt:in bei der Fleischuntersuchung
  • Korrekt ausgefüllter Trichinenproben-Begleitschein
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