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Vor dem eigentlichen Schlachttermin muss rechtzeitig die Anmeldung der Schlachtung bei amtlich beauftragten Tierärzt:innen erfolgen. Bis spätestens zwei Tage vor der Schlachtung muss die Schlachtung auch beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft angemeldet sein.

Bitte lesen Sie aufmerksam die angegebenen Merkblätter „Hausschlachtung“ und „Trichinenuntersuchung bei Hausschlachtungen“. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den gesetzlich vorgeschrieben Untersuchungen inkl. der Untersuchung auf Trichinen.

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