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Wenn Sie z. B. Ihren Rentenanspruch erheben oder vorerst prüfen wollen, ob Sie einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenenrente haben, bietet Ihnen das Versicherungsamt des Sachgebiets Soziale Leistungen Beratung und Unterstützung an.

Das Versicherungsamt erfüllt den gesetzlichen Auftrag vermittelnd, zwischen der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung (gesetzliche Sozialversicherung) und Ihnen als versicherte Person, tätig zu sein. Angefangen bei allgemeinen Informationen zur gesetzlich  Sozialversicherung oder den Rentenarten, wird Ihnen hier z. B. Unterstützung bei der Zusammenstellung eines vollständigen Rentenantrags bis hin zur Weiterleitung von Widersprüchen an den zuständigen Leistungsträger geboten.

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