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Bitte achten Sie insbesondere bei der Einreichung eines Antrags auf Altersrente auf die Einhaltung der Fristen. Der Antrag ist 3 Monate vor Rentenbeginn einzureichen. Achten Sie auch darauf, dass sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmer*in Versicherungsbeiträge gezahlt haben, auch belegen können.

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Auskunftserteilung und Beratung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Rentenarten, Kontenklärung, Versorgungsausgleich (z.B. bei Scheidungsfällen)  und Widersprüche
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Nachweisen zur Kontenklärung
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Rentenanträgen
  • Entgegennahme von Widersprüchen und Rechtsmitteln zur Niederschrift und Weiterleitung zur Fristwahrung
  • Beglaubigung von Unterschriften und Ablichtungen für den Rententräger
  • Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenaussagen spätestens nach Aufforderung durch den Rentenversicherungsträger

Nähere Informationen und weiteren Service erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg erhalten Sie hier.

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