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Wenn Sie im Alltag Hilfe und Pflege benötigen, weil sie z. B. auf Grund Ihres Alters, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht selbstständig für sich sorgen können, dann sind Sie häufig auch auf Leistungen von Dritten angewiesen. Zu diesen Leistungen zählen z. B. häusliche Pflegedienste oder Hilfen in Pflegeheimen. In den meisten Fällen übernimmt Ihre Pflegeversicherung einen Pauschalbetrag der anfallenden Kosten. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, um die Gesamtausgaben der Leistung abzudecken, müssen Sie einen entsprechenden Eigenanteil leisten.

Sind Sie nicht pflegeversichert oder verfügen Sie oder Ihr:e Partner:in nicht über ausreichende Einkünfte oder über Vermögen, um die anfallenden Kosten für die Pflegeleistungen aufzubringen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege. Sie können einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sachgebiet Soziale Leistungen stellen.

Ziel der Hilfe zur Pflege ist es pflegebedürftigen Personen finanzielle Unterstützung für notwendige Pflegemaßnahmen zu leisten, wenn diese nicht selbst dazu in der Lage sind.

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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