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Es können finanzielle Unterstützungen für Leistungen der Hilfe zur Pflege entsprechend des Pflegegrades gewährt werden. Nachfolgend eine Auflistungen der bezuschussten Leistungen entsprechend des Pflegegrades.

Förderfähige Leistungen bei Pflegegrad 1:

  • Pflegehilfsmittel
  • Verbesserung des Wohnumfelds
  • Entlastungsbetrag i.H.v.125,00 €/Monat für häusliche ambulante Pflege

Förderfähige Leistungen bei Pflegegrad 2 - 5:

  • Häusliche Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen etc.)
  • Teilstationäre Pflege (Tages oder Nachtpflege in Einrichtung)
  • Vollstationäre Pflege (Unterbringung und Versorgung in einer Pflegeeinrichtung)
  • Kurzzeitpflege (vorübergehende Pflege in einer Einrichtung)
  • Entlastungsbetrag i.H.v. 125,00 €/Monat für häusliche ambulante Pflege
  • Sterbebegleitung (Hospiz etc.)
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