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Es können finanzielle Unterstützungen für Leistungen der Hilfe zur Pflege entsprechend des Pflegegrades gewährt werden. Nachfolgend eine Auflistungen der bezuschussten Leistungen entsprechend des Pflegegrades.
Förderfähige Leistungen bei Pflegegrad 1:
- Pflegehilfsmittel
- Verbesserung des Wohnumfelds
- Entlastungsbetrag i.H.v.125,00 €/Monat für häusliche ambulante Pflege
Förderfähige Leistungen bei Pflegegrad 2 - 5:
- Häusliche Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen etc.)
- Teilstationäre Pflege (Tages oder Nachtpflege in Einrichtung)
- Vollstationäre Pflege (Unterbringung und Versorgung in einer Pflegeeinrichtung)
- Kurzzeitpflege (vorübergehende Pflege in einer Einrichtung)
- Entlastungsbetrag i.H.v. 125,00 €/Monat für häusliche ambulante Pflege
- Sterbebegleitung (Hospiz etc.)