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Abfallberatung und Bildungsangebote

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat das Ziel mit seinen Bildungsangeboten und spezifischer Öffentlichkeitsarbeit Menschen für das Thema Abfallentsorgung zu sensibilisieren. Bildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit befassen sich dabei mit den Aspekten Vermeidung, Erfassung, Recycling und Verwertung sowie Beseitigung von Abfällen.

Das Sachgebiet öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet neben der telefonischen Abfallberatung für Bürger:innen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen auch Beratungsleistungen bei öffentlichen und betrieblichen Veranstaltungen an. Kitas und Schulen können den sogenannten "Abfallunterricht", abgestimmt auf die jeweilige Alters-/Jahrgangsstufe, oder die Teilnahme der Abfallberater:innen an Schulveranstaltungen buchen.

Die Öffentlichkeitsarbeit erstreckt sich jedoch weit über die persönliche Kundenberatung hinaus.

Auf dieser Seite wird ein umfassendes Informationsangebot bereitgestellt, für die mobile Nutzung wurde außerdem die App "ABFALLimBLICK" entwickelt und steht in den App-Stores zum Download bereit. Mit der jährlich erscheinenden Abfallfibel wird über alles Wissenswerte rund um die Abfallwirtschaft  informiert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die persönliche Kundenberatung richtet sich an alle Bürger:innen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Das digitale Informationsangebot können alle Interessierten nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Einen umfassenden Überblick über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung gibt das Abfallwirtschaftskonzept. Da dieses auch die Planungsgrundlage für die kommunale Abfallwirtschaft im Landkreis Ostprignitz-Ruppin darstellt, wird es genau wie die Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung mit Beschlussfassung im Kreistag wirksam.

Über Art und Menge der im Landkreis Ostprignitz-Ruppin jährlich angefallenen und vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgten Abfälle wird regelmäßig in Form der Abfallbilanz informiert.

Rechtsgrundlagen

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