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Fahrerlaubnis (Erweiterung)

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Wer zu einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis eine oder mehrere Fahrerlaubnisklassen zusätzlich erwerben möchte, muss einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen. Das Sachgebiet Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisse ist als örtliche Fahrerlaubnisbehörde für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis von in Ostprignitz-Ruppin wohnhaften Antragstellenden zuständig.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Antragstellung kann in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind Personen mit ständigem Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-​Ruppin. In manchen Fällen erfolgt die Antragsabgabe auch durch die von Ihnen gewählte Fahrschule. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-​Hilfe-Schulung
  • Name der ausbildenden Fahrschule
  • Sehtestbescheinigung nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T (nicht älter als 2 Jahre)

zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE

  • Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Paragraph 30 Absatz 5 BZRG – Belegart 0), welches zuvor bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist (Zusendung erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde – Gültigkeit: 3 Monate)

Welche Gebühren fallen an?

Die Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Falls Sie mehrere Fahrerlaubnisklassen erwerben möchten, kann sich die Gebühr erhöhen. Gleiches gilt für eine gewünschte Zusendung des Führerscheins. Die Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis beträgt 43,90 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE müssen Sie mindestens bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein. 

Der Antrag kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter orientiert sich an den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen und unter Umständen an weiteren individuellen Voraussetzungen. Einen Überblick erhalten Sie auf folgender Internetseite des Kraftfahrt-​Bundesamtes.

Rechtsgrundlagen

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