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Beratung von Volljährigen zur rechtlichen Vorsorge

Nr. 50

Leistungsbeschreibung

Jede Person volljährige Person hat das Recht, die persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungs­unfähigkeit vorsorglich festzulegen.

Jeder Mensch kann plötzlich in die Situationen kommen, sich nicht mehr selbst über sich und die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Mit der Vorsorgevollmacht sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen können Menschen für diese Fälle Vorsorge treffen. So können beispielsweise eigene religiöse oder ethische Wünsche berücksichtigt werden und Vertreter:innen für die eigenen Belange bestimmt werden.

Die Mitarbeitenden des Teams Betreuung beraten und unterstützen Personen bei der Erstellung der benötigten Unterlagen. Außerdem stellen sie Beglaubigungen für Vorsorge­vollmachten aus.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um Regelungen zur rechtlichen Vorsorge festlegen zu können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben. Auf Wunsch können Sie eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht zur bundesweit einheitlichen Gebühr von 10,00 € erhalten.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen und Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.

Rechtsgrundlagen

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