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Beratung zur Qualitätsentwicklung in der praxisbezogenen Kindertagesbetreuung

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Das Sachgebiets Kindertagesbetreuung unterstützt Träger von Kindertagesbetreuungsangeboten, pädagogische Fachkräfte, anerkannte Kindertagespflegepersonen und Eltern zu pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Themen der Kindertagesbetreuung. Über ein zielgruppenorientiertes Beratungs- und Begleitungsangebot helfen wir allen mit der Kindertagesbetreuung beschäftigten Akteur*innen im Landkreis bei der praktischen Arbeit. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung helfen wir bei Veränderungsprozessen und bieten Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung ihres pädagogischen Gesamtkonzepts.

Durch den engen Austausch mit pädagogischen Fachkräften stellen wir notwendige Qualifizierungsbedarfe fest, um entsprechende Qualifizierungsangebote vermitteln zu können. Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe initiiert das Sachgebiet Kindertagesbetreuung des Landkreises Weiterbildungsangebote und Fachtagungen zur Verbesserung der Qualitätsstandard in den Betreuungseinrichtungen und zur Vernetzung der Fachkräfte. Darüber hinaus begleiten wir Erzieher*innen in Konfliktsituationen mit Eltern und Kindern.

Im Erlaubnisverfahren für den Betrieb einer Kita oder kindertagespflegerischen Einrichtung berät die Praxisberatung Interessierte im Vorfeld, unterstützt sie im Betriebserlaubnisverfahren für Kindertagesstätten und erteilt die Erlaubnis zur Kindertagespflege.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Angebote der Praxisberatung für Kindertagesbetreuung richten sich ausschließlich an pädagogische Fachkräfte und Tagespflegepersonen.

Fortbildungsangebote des Landkreises Ostprignitz-Ruppin finden Sie hier im Fortbildungskatalog.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Teilnahme an Fortbildungen können Gebühren erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Eltern, die sich entsprechend weiterbilden möchten, finden passende Angebote z.B. beim Netzwerk für gesunde Kinder, in Mehrgenerationenhäusern oder bei freien Trägern.

Rechtsgrundlagen

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