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24.10.2023

Hinweis auf die jährliche Bauabgangsstatistik

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass Eigentümer:innen verpflichtet sind, über den Abbruch von Wohngebäuden Auskunft zu geben. Beim Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ geschieht dies im Rahmen der Abbruchanzeige. 

Bei Gebäuden unter 1000 m³ Wohnraum sind die entsprechenden Auskünfte direkt dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitzuteilen. Nähere Informationen finden Sie in den beigefügten Dokumenten. Die Dienstleistung der Abbruchanzeige finden Sie hier

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