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Amtsärztliche Gutachten - Verbeamtung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Alle angehenden Beamten*innen bzw. Beamtenanwärter*innen müssen vor Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit amtsärztlich untersucht und begutachtet werden. Für Anwärter*innen ausgewählter Berufsgruppen ist ebenfalls eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung notwendig.

Unsere Gutachten sind die Grundlage für die  Entscheidungen der Auftraggeber  - wir entscheiden nicht selbst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Untersuchungstermine erhalten Sie von uns, nachdem vom Dienstherrn ein schriftlicher Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung in Zusammenhang mit Gesetzen, Verordnungen etc. im Gesundheitsamt eingegangen ist.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Medizinische Vorbefunde (Röntgenaufnahmen, Laborbefunde, Facharztberichte, Krankenhausberichte etc.)
  • Impfausweis oder Impfbescheinigungen
  • Informationen zu Vorerkrankungen (z.B. Medikamentenplan)
  • Personalausweis
  • ggf. Sehhilfe und Brillenpass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Begutachtungen sind in der Regel durch den Auftraggeber zu begleichen. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Die amtsärztliche Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung, weitere medizinisch-technische Untersuchungen in Abhängigkeit vom Auftrag (z.B. Sehtest, Hörtest, EKG, Blutuntersuchungen) sowie die Auswertung vorliegender medizinischer Fremdbefunde und Epikrisen. Für die Begutachtung sollten 2 Stunden eingeplant werden. In der Regel finden zwei Termine statt.

Auch für die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung nach dem SGB II (Anlage MEB) werden durch den Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst Gutachten ausgestellt.

Rechtsgrundlage

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