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Themen der Woche: unterwegs

15.06.2023

Dritte Stufe beim Pflichtumtausch von Führerscheinen

Was Fahrerlaubnis-Inhaber:innen beachten müssen

Diana Mattis, Sachgebietsleiterin Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisse beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr, mit vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Papierführerscheinen, die gegen den neuen Kartenführerschein mit 15-jähriger Gültigkeit (links im Bild) getauscht werden müssen. Für den Pflichtumtausch gilt ein Stufensystem. © LK OPR
Diana Mattis, Sachgebietsleiterin Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisse beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr, mit vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Papierführerscheinen, die gegen den neuen Kartenführerschein mit 15-jähriger Gültigkeit (links im Bild) getauscht werden müssen. Für den Pflichtumtausch gilt ein Stufensystem. © LK OPR

Seit März 2019 gelten in Deutschland die Regelungen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Damit wird eine Forderung der EU nach einheitlichen Führerscheinen umgesetzt. Für den Umtausch ist eine stufenweise Vorgehensweise festgelegt worden, gestaffelt nach Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber bzw. Ausstellungsdatum des Führerscheins, wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist. 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierdokumente):

Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis zum Stichtag 19. Januar 2033
Geburtsjahre 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
Geburtsjahre 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (unbefristete Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis zum Stichtag 19. Januar 2026
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Aktuell befinden wir uns in der dritten Stufe des Pflichtumtauschs der Führerscheine. Konkret betrifft dies die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 mit Umtauschfrist 19. Januar 2024 und bezieht sich auf diejenigen Personen mit Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, die noch einen Papierführerschein haben. Das bedeutet, dass die erste und zweite Stufe des Pflichtumtauschs bereits abgeschlossen wurde. Allerdings haben bei den ersten beiden Stuften noch nicht alle Bürger:innen des Landkreises ihren alten "Lappen" in ein neues Führerscheinmodell ändern lassen, wie ein Abgleich mit dem örtlichen Fahrerlaubnisregister zeigt. Genaue Zahlen können jedoch aufgrund von Zu- und Wegzügen oder auch Todesfällen nicht ermittelt werden. Deshalb ist auch die Eigeninitiative der betroffenen Personen gefragt, bei der Fahrerlaubnisbehörde vorstellig zu werden, um den alten Führerschein gegen das neue Modell zu tauschen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Fahrerlaubnisinhaber:innen dazu neigen, erst unmittelbar vor dem jeweiligen Stichtag 19. Januar tätig zu werden, was eine geballte Antragsflut in den Wintermonaten zur Folge hat. Der Stichtag bedeutet nicht, dass man nicht auch schon einige Monate früher den Antrag stellen kann. Eine Verteilung der Antragstellungen hat auch den Vorteil, dass sich die Wartezeit auf einen Termin verkürzt. Zurzeit beträgt die Wartezeit etwa zwei Wochen. 

Es besteht die Möglichkeit, den Umtauschantrag direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde nach Terminvereinbarung oder beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) zu stellen. Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

- Führerschein im Original

- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

- ein Lichtbild mit biometrischer Erkennung

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 Euro zuzüglich eventueller Kosten für den optionalen Direktversand (der Führerschein wird dann von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt). Da Unterschriften zu leisten sind, ist eine persönliche Antragstellung erforderlich. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa drei Wochen. Sofern der alte Führerschein außerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ausgestellt wurde, kann es zu einer Verzögerung kommen, da die Daten erst von der ausstellenden Behörde angefordert werden müssen. Wer den Führerschein nicht fristgerecht tauscht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Fast 13.500 neue Kartenführerscheine, die bereits auf 15 Jahre befristet sind, wurden seit dem 19. Januar 2013 durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erteilt. Allein in diesem Jahr (Stand: 12. Juni 2023) wurden 1.861 Anträge auf Umtausch des Führerscheins bearbeitet.

Ein Blick in das Fahrerlaubnis-Archiv des Landkreises. Auf Karteikarten ist genau festgehalten, wann und für wen der jeweilige Führerschein beantragt und ausgestellt wurde. © LK OPR
Ein Blick in das Fahrerlaubnis-Archiv des Landkreises. Auf Karteikarten ist genau festgehalten, wann und für wen der jeweilige Führerschein beantragt und ausgestellt wurde. © LK OPR
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