Sprungziele
Seiteninhalt

Amtsärztliche Gutachten - Asylbewerberleistungsgesetz

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Auf Antrag des Amtes für Soziale Leistungen werden für Asylbewerber die medizinischen Voraussetzungen für den Erhalt von speziellen  Krankenbehandlungen oder Hilfsmitteln geprüft und ggf. die Notwendigkeit  in einem Gutachten dargestellt.

Unsere Gutachten sind dabei die Grundlage für die Entscheidungen der Auftraggeber - wir entscheiden nicht selbst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ihnen wird ein Untersuchungstermin schriftlich mitgeteilt, sobald wir einen schriftlichen Auftrag vom Sachgebiet Besondere Dienste/Asyl erhalten haben.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur amtsärztlichen Untersuchung mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Medizinische Vorbefunde (Röntgenaufnahmen, Laborbefunde, Facharztberichte, Krankenhausberichte etc.)

Welche Gebühren fallen an?

Für die zu begutachtenden Personen fallen keine Gebühren an. Die Abrechnung erfolgt intern innerhalb der Kreisverwaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Die Untersuchung dauert ca. 30 Minuten. Die Amtssprache ist Deutsch. Bei fehlenden Deutschkenntnissen bzw. Sprachbarrieren  ist eine sprachkundige Person mitzubringen.

Rechtsgrundlage

Seite zurück Nach oben