Ermäßigung des Elternbeitrags - Kindertagesbetreuung
Nr. 51Leistungsbeschreibung
Die Kosten für Betreuungsangebote durch pädagogisches Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen werden durch Zuschüsse (Städte, Ämter, Gemeinden und Landkreis) und durch Elternbeiträge finanziert, die von den Trägern der Betreuungseinrichtungen selbst festgelegt werden.
Können Sorgeberechtigte mit ihrem Einkommen die Elternbeiträge nicht oder nicht vollständig zahlen, können sie beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Erfüllen sie alle Anforderungen zur Leistungsgewährung, werden ihnen um den Ermäßigungsbetrag reduzierte Elternbeiträge in Rechnung gestellt oder alle Kosten erlassen.
Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Ermäßigung (siehe rechte Randspalte)
- Betreuungsvertrag
- aktueller Elternbeitragsbescheid
- Nachweise zum Einkommen (siehe Merkblatt zum Antrag)
- Nachweise zu den Ausgaben (siehe Merkblatt zum Antrag)
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Die Festlegung von Höhe und Staffelung der Elternbeiträge durch einen Kita-Träger kann erst erfolgen, wenn dazu mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin Einvernehmen hergestellt wurde.
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
Änderungen beim Einkommen oder den Familienverhältnissen, die Auswirkungen auf die Bewilligung der Leistung haben, sind dem Amt für Familien und Soziales unverzüglich mitzuteilen.