Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2023 bis 2027)
Leistungsbeschreibung
Durch gezielte Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), einschließlich ökologischem Landbau, soll besser zum Schutz der Natur, zur Verbesserung ihrer Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie zum Klimaschutz beigetragen werden. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die durch einen einzelnen Betrieb umgesetzt werden, gibt es ab 2023 auch die Möglichkeit, dass sich mehrere landwirtschaftliche Betriebe zusammenschließen (Kooperative) und die in einem Fachplan dargestellten und auf einen abgegrenzten Naturraum bezogenen Maßnahmen gemeinsam umsetzen.
Die Umsetzung der neuen Maßnahmen beinhalten folgende Schwerpunkte:
KULAP
• Beibehaltung und Einführung ökologischer Anbauverfahren (FP880),
• Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland (FP800, 810),
• Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (FP860 und 870)
Biodiversität und Bodenschutz
• Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (FP3110),
• Naturschutzorientierte Beweidung (FP3120),
• Naturschutzorientierte Ackernutzung (FP3210),
• Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen (3150),
• Anbau großkörniger Leguminosen (FP3230)
Klimaschutz und Wasserqualität
• Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (FP3140),
• Moorbodenschutzmaßnahmen (FP3130),
• Wasserrückhalt in der Landschaft (FP3200),
• Gewässerschutz- und Uferrandstreifen (FP3190),
• Extensive Ackernutzung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten (FP3190)
Klimaschutz und Biodiversität
• Umsetzung zielgerichteter Klimaschutz- oder Biodiversitätsmaßnahmen in einem abgegrenzten Projektgebiet durch landwirtschaftliche Kooperativen
Aus der alten Förderperiode wurden folgende Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 verlängert:
• Förderung einer Ausgleichszulage von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten (AGZ) (FP3315)
• Förderung zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten (FP40 und 50)
• Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau (wird derzeit überarbeitet)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• aktiver Betriebsinhaber
• ganzjährige landwirtschaftliche Tätigkeit auf landwirtschaftlicher, förderfähiger Fläche, für die die Nutzungsberechtigung vorliegt
• Betrieb wird selbst bewirtschaftet
• Fläche liegt in einer entsprechenden Kulisse
• Mindestparzellengröße 0,3 ha
• Betriebsnummer und Zugang zur zentralen Datenbank InVeKoS (ZID)
zusätzlich bei Kooperativen:
• Zusammenschluss von mindestens 3 landwirtschaftlichen Betrieben
• Koordinierung durch Projektmanagement
• naturräumliches Fachkonzept, welches durch zuständige Umweltschutzbehörde geprüft wurde und deren Zustimmung erhalten hat; Koordinierung durch MLUK
Die KULAP-Antragstellung (Neu-, Erweiterungs-, Übernahme-, oder Änderungsanträge) ist online jeweils ab November bis zum 31. Dezember (Ausschlussfrist) des entsprechenden Jahres möglich. Die Anträge auf Auszahlung der Zuwendung für die entsprechenden KULAP-Maßnahmen sind mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung bis zum 15. Mai des Folgejahres zu stellen. Die Auszahlung erfolgt im 2. Quartal des folgenden Kalenderjahres.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Achtung: Für die zukünftige Anmeldung am WebClient über ein Authentifizierungsverfahren (ab ELER-Antrag 2024 im Herbst 2023) benötigen Sie zwingend eine E-Mail-Adresse, die in der Antragssoftware hinterlegt werden muss. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (Änderung der Anmeldung zur elektronischen Antragstellung - Anmeldung mit Zertifikat).
Die Betriebsnummer kann beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beantragt werden. Wenn die Betriebsnummer vorliegt, kann beim Landeskontrollverband Berlin Brandenburg eV die entsprechende PIN beantragt werden.
Achtung: Damit wir Ihren Antrag bzw. Ihre Anträge bearbeiten können, müssen Sie folgende Unterlagen schriftlich beim Sachgebiet Landwirtschaft einreichen:
• Datenbegleitschein(e) zu dem/den Einreichvorgang/-vorgängen (aus WebClient ausdrucken und unterschreiben),
• gegebenenfalls Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht,
• gegebenenfalls Kopie des aktuellen GbR-Vertrags.
Antragsschluss ist der 15. Mai eines jeden Jahres. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag bis zu 25 Tage nach Antragsschluss verspätet einzureichen. Hier ist jedoch zu beachten, dass ab Tag 1 der verspäteten Antragseinreichung die Prämie um 1 Prozent pro Werktag gekürzt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Die Beteiligung ist freiwillig. Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (Digitales FeldblockkatasterGIS InVeKoS). Generell sind die Zahlungen an die Einhaltung von Anforderungen der neuen Konditionalität (GLÖZ und GAB) geknüpft.
Der Bindungszeitraum für die eingegangene Verpflichtung einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme beträgt mindestens fünf Jahre. Das Verpflichtungsjahr ist das Kalenderjahr (Beginn 01.01., Ende 31.12.). Es sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.