Auskunft aus dem Altlastenkataster (ALKAT)
Leistungsbeschreibung
- allgemeine Angaben zum Standort,
- die historische Nutzung des Standorts,
- Angaben zu abgelagerten Abfällen/eingetragenen Schadstoffen,
- planerische Vorgaben zur Flächennutzung,
- Ausbreitungsmöglichkeiten der Schadstoffe und
- Angaben zum Bearbeitungsstand/zur Sanierung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind Umweltinformationen und daher grundsätzlich für jeden zugänglich. Beeinträchtigen die Auskünfte jedoch öffentliche Belange oder die Belange Dritter, werden diese aus Gründen des Datenschutzes nur eingeschränkt erteilt. Ist die Antrag stellende Person nicht selbst Eigentümer:in oder Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte:r des Grundstücks, ist das Vorlegen einer zuvor eingeholten Einverständniserklärung zur Auskunftseinholung hilfreich für die Verkürzung der Bearbeitungsdauer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anfrage zur Auskunft aus dem Altlastenkataster muss formlos unter Angabe von Namen und Postanschrift per Brief, Fax oder E-Mail an die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gerichtet werden.
Außerdem benötigt die untere Bodenschutzbehörde zur Bearbeitung der Anfrage die genaue Bezeichnung des Grundstücks mit Angabe der Gemarkung, der Flur, der Flurstücksnummer(n) – möglicherweise reicht auch die Postadresse des Grundstücks aus. Falls vorhanden, kann die Antrag stellende Person auch einen Lageplan mit dem darauf markierten Grundstück einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Einfache und standardisierte Auskünfte sind gebührenfrei. Erweiterte und komplexe Auskünfte sind hingegen gebührenpflichtig. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn das betreffende Grundstück eine umfangreiche oder komplizierte Altlastenhistorie besitzt. Der Gebührenrahmen ist auf maximal 500 Euro begrenzt.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft aus dem Altlastenkataster kann bis zu drei Monate betragen. Sollte aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Anhörung von Dritten erforderlich werden, zum Beispiel bei nicht vorliegender Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer, kann sich die Bearbeitungsdauer um mehrere Wochen verlängern.
Die Auskunft beruht auf den im ALKAT erfassten Daten und entspricht dem bei der unteren Bodenschutzbehörde vorhandenen Kenntnisstand. Eine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen wird nicht übernommen.
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 11 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Paragrafen 29 und 30 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)
- Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO)
- Allgemeine Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
- EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)
- Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG)