Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung von Bauwerken oder das Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen ist gegebenenfalls die Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich, um die Baugrube von Wasser freizuhalten. Mit der Absenkung können wasserwirtschaftlich bedeutsame Auswirkungen auf den Wasserhaushalt verbunden sein. Aber auch die Standsicherheit benachbarter Gebäude oder der Naturhaushalt können dadurch beeinträchtigt werden. Dies ist im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens durch die Wasserbehörde zu prüfen.
Das gehobene Grundwasser wird entweder in das Grundwasser, in ein Oberflächengewässer oder in die Kanalisation (Niederschlagswasser, Schmutzwasser) eingeleitet.
Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist bis zu einer täglichen Entnahmemenge von 2.000 Kubikmetern die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig. Geht die Entnahmemenge darüber hinaus, ist die Obere Wasserbehörde beim Landesamt für Umwelt Brandenburg, Postfach 601061 in 14410 Potsdam für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen (VVGWA) prüft die untere Wasserbehörde, ob die geplante Grundwasserabsenkung sowie die Einleitung des gehobenen Wassers in ein Gewässer erlaubt werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sind folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen
1. Beschreibung des Vorhabens
- Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
- Zweck der Grundwasserabsenkung
- Zeitplan
- Hydrogeologische Beschreibung des Standortes (gegebenenfalls hydrogeologisches Gutachten)
- benachbarte Grundwassernutzer
- Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung
- geplante Ableitung des gehobenen Grundwassers
- Grundwasserbeschaffenheit am Standort
2. Berechnung der Grundwasserabsenkung
- Berechnungsgrundlagen
- Hydraulische Parameter
- Hydraulische Randbedingungen
- Hydraulische Berechnung der Wasserhaltung
- Berechnungsmethodik
- Ermittlung der Grundwasserentnahmemengen
- Dimensionierung der Entnahmeeinrichtungen
- Berechnung des Absenkungstrichters
- Zusammenfassende Darstellung der Berechnungsergebnisse
3. Gefährdungsbewertung und Gegenmaßnahmen
- Setzungsgefährdung benachbarter Bebauung
- Einfluss auf die Vegetation
- Entwässerung organischer Böden
- Einfluss auf den Wasserhaushalt
- Altlasten
- Erkennung und Vermeidung von Salzwasseraufstieg
4. Überwachung der Grundwasserabsenkung
- Ansprechpartner
- Überwachung der Grundwasserstände
- Überwachung der Entnahme- und Wiedereinleitungsmengen
- Überwachung der Beschaffenheit des gehobenen Grundwassers
- Standsicherheitsüberwachung setzungsgefährdeter Gebäude
- Bewässerung der Vegetation im Absenkungstrichter
- Berichtswesen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Grundwasserabsenkung hängt von der erlaubten Wasserentnahmemenge ab. Die Mindestgebühr beträgt 184 Euro. Weitere Gebühren können gegebenenfalls in Form des Wassernutzungsentgeltes entstehen, wenn die Grundwasserförderung die jährliche Menge von 3.000 Kubikmetern überschreitet, siehe Paragraf 40 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG). Das Wassernutzungsentgelt wird durch die obere Wasserbehörde, die beim Landesamt für Umwelt Brandenburg angesiedelt ist, erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
- Gefährdung der Standsicherheit benachbarter Bauwerke durch Setzungserscheinungen aufgrund der Entwässerung des Untergrundes (besonders empfindlich reagierende Schichten sind Torfe und Mudden) oder durch Trockenlegung von Holzpfahlgründungen,
- Beeinträchtigung anderer Grundwassernutzungen, insbesondere öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen,
- Mobilisierung von wassergefährdenden Stoffen aus Altlasten, wodurch die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigt werden könnte oder es zu einer schädlichen Beeinträchtigung der Gewässer durch Schadstoffverlagerung oder von Abwasseranlagen durch Einleitung belasteten Grundwassers kommen könnte,
- Salzwasseraufstieg durch zu große Grundwasserentnahme an entsprechend geologisch geprägten Standorten,
- Eisenfällung und damit verbundene Trübung, Verfärbung, Verschlammung und Sauerstoffzehrung in Oberflächengewässern, in die das entnommene Grundwasser eingeleitet wird,
- Überflutung durch Einleitung großer Grundwassermengen in Vorfluter mit zu geringer hydraulischer Leistungsfähigkeit,
- Beeinträchtigung der Schifffahrt durch Querströmungen infolge Einleitung großer Grundwassermengen in oberirdische Gewässer,
- Beeinträchtigung der Uferbefestigung durch ungünstige Gestaltung des Einleitbauwerkes,
- Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, insbesondere von Feuchtgebieten sowie Schädigung der Vegetation,
- schädliche Bodenveränderungen, insbesondere bei Mooren und grundwasserbeeinflussten Böden.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt)
- Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen (VVGWA)