Krankenkostzulage - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Nr. 53Leistungsbeschreibung
Die Krankenkostzulage bekommen Patienten:innen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung eine kostenintensivere Ernährung benötigen und gleichzeitig Empfänger von Sozialhilfen (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vom Amt für Familien und Soziales oder von Arbeitslosengeld II (Jobcenter) sind.
Die Höhe und Dauer der Zahlung von Krankenkostzulage richtet sich nach der Art der Krankheit. Zur Klärung der Krankheitsart und für die Bewilligung von Krankenkostzulage ist ein ärztliches Attest nach speziellen Vorgaben erforderlich.
Für eine persönliche Erstberatung wenden Sie sich bitte direkt an die Bürger:innenberatung des Amtes für Familien und Soziales.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um eine Krankenkostzulage zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beziehen Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder Arbeitslosengeld II,
- Es liegt bei Ihnen ein/e bestehendes oder drohendes Krankeitsbild bzw. Behinderung vor, dass durch ein ärztlich Zeugnis dokumentiert ist
- Die medizinische Notwendigkeit einer kostenintensiveren Ernährung liegt vor
Die Krankenkostzulage können auch Genesene erhalten, wenn eine kostenintensivere Ernährung Teil der Nachsorge ist. Eine Ernährung gilt dann als kostenintensiv, wenn sie teurer ist als die allgemein empfohlene Vollkost.
Ein Mehrbedarf wird nicht gewährt, wenn für die Behandlung der Erkrankung eine Vollkosternährung empfohlen wird. Dazu zählen folgende Krankheiten:
- Fettstoffwechselstörungen
- Gicht und Hyperurikämie (erhöhte Harnsäure im Blut)
- Bluthochdruck
- Gewebewasseransammlungen bei Herz- und Nierenerkrankungen
- Diabetes
- Geschwür am Magen oder Zwölffingerdarm
- Neurodermitis
- Lebererkrankungen
- Endometriose
- Laktoseintoleranz
- Fruktosemalabsorption
- Histaminunverträglichkeit
- Nicht-Zöliakie-Gluten-/Weizen-Sensitivität
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und reichen dieses beim für Sie zuständigen Amt ein:
Welche Gebühren fallen an?
Bitte prüfen Sie über die für Sie zutreffende Dienstleistung (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II), ob vom zuständigen Amt Gebühren erhoben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Richtlinie zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 16.09.2020.