Sprungziele
Seiteninhalt

Politik

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Liegenschaftskataster (Qualitätsverbesserung)

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist bemüht, das durch ihn geführte Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich zu halten. Deshalb werden Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsart von Gebäuden ständig aktualisiert, Geobasisdaten an den Landesgrenzen abgestimmt und die Geometrie der Karte ständig verbessert. Dennoch kann es vorkommen, dass das Verzeichnis in einzelnen Fällen nicht den Anforderungen entspricht, die von Seiten des Rechtsverkehrs, der Verwaltung oder aus der Wirtschaft an das Liegenschaftskataster gestellt werden. Das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises ist dankbar für Hinweise, die zur Qualitätsverbesserung des Verzeichnisses beitragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Veränderung des Verzeichnisses ist, dass das Liegenschaftskataster die Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung oder der Wirtschaft nicht erfüllt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser Antrag, der neben den Kontaktdaten des Antragstellers die Mängel im Liegenschaftskataster enthält.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Dienstleistung entstehen keine Gebühren.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Dienstleistung bezieht sich auf die grundlegende Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters, also des gesamten Verzeichnisses. Die Meldung von Fehlern in der Karte ist in der Dienstleistung Meldung von Veränderungen vor Ort und von Fehlern in der Karte beschrieben.

Zur Information über die Lage von Grenzen in der Liegenschaftskarte sowie anderer Inhalte können Sie in der Online-Anwendung BRANDENBURGVIEWER Einsicht in die Karten des Liegenschaftskatasters nehmen.

Rechtsgrundlagen

Seite zurück Nach oben