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Tuberkuloseberatung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
 
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannter Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Welcher Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

In Tuberkulose-Angelegenheiten vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr bei Zertifikat-Ausstellung (Arbeitsvisum, Auslandsjahr) über Blutabnahme für den Gamma-Interferontest entnehmen Sie der Allgemeine Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung (Anlage Gebührentarif Insbesondere lfd. Nr. 15. - 15.4.).

Was sollte ich noch wissen?

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung des Landkreise sind:

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
  • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie

Zu den Untersuchungsmethoden gehören

  • Tuberkulinhauttest,
  • Blutabnahme für den Gamma-Interferontest,
  • Veranlassung von Sputumuntersuchungen sowie
  • Röntgenaufnahme der Lunge

Rechtsgrundlagen

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