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Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Großraum- und Schwerlasttransporten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Besonders die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten bedarf vorhergehender, sorgfältiger Planung. Zuständig ist hier der Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg.

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Brandenburg das Online-Verfahren „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner für VEMAGS sind:
Wolfgang Gräßler
Landesbetrieb Straßenwesen
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel.: 03342 249-1110
Fax: 03342 249-1112
E-Mail: Wolfgang.Graessler@ls.brandenburg.de

Astrid Müller
Tel.: 03342 249-1120
Fax: 03342 249-1112
E-Mail: Astrid.Mueller@ls.brandenburg.de

Servicetelefon VEMAGS-Support:
Tel.: 03342 249-1198
Mobil: 0173-6480906

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie planen einen entsprechenden Schwerlasttransport.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das ist abhängig von Art und Planung des Schwerlasttransportes. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den oben genannten Ansprechpartnern.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlagen

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