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Pflanzliche Abfälle/Kompostierung

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Grundstücksanschluss an die Abfallentsorgung (Gewerbe)

Leistungsbeschreibung

Gewerbebetriebe, Träger der öffentlichen Verwaltung, Betreiber:innen sonstiger Zweckbetriebe sowie Niederlassungen von Vereinen, Verbänden und Freiberufler:innen sind gesetzlich zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung verpflichtet. Dafür werden Restabfallbehälter zur Verfügung gestellt.

Als gewerbliche Restabfälle werden Abfälle bezeichnet, deren Herkunft aus Anlagen und Einrichtungen entstehen, die der Ausübung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit dienen oder zur Erfüllung der Zwecke von Vereinen, Verbänden oder der Verwaltungsträger anfallen. Zu den anschlusspflichtigen Personengruppen und Organisationen zählen beispielsweise Handwerks- und Handelsbetriebe, Gaststätten, Kliniken, Pflegeheime, Märkte und Vereine. Darüber hinaus zählen auch Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Bürgerämtern zu den gewerblichen Restabfällen.

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