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Anzeige von Abwasserkanalisationen (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen)

Leistungsbeschreibung

Die untere Wasserbehörde des Landkreises prüft die Planungsunterlagen für eine Erstellung, eine wesentliche Veränderung sowie für den Betrieb von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung, das heißt für Schmutzwasserkanalisationen und Niederschlagswasserkanalisationen. Diese sind bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Des Weiteren unterliegt die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, der Anzeigepflicht bei der unteren Wasserbehörde.

Der Bau, Betrieb sowie eine wesentliche Veränderung einer Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage), die für einen Abwasseranfall von mehr als acht Kubikmetern am Tag bemessen ist, bedürfen der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.   

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Die in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Anforderungen an die Abwasserbeseitigung, unter anderem die Überwachungswerte, müssen mit den Anlagen eingehalten werden können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anzeige von Kanalisationsnetzen ist die Verwaltungsvorschrift über die Anzeige von Kanalisationsnetzen maßgebend und es sind die entsprechenden Formblätter zu nutzen, die unter dem Menüpunkt „Wichtige Dokumente und Formulare“ zu finden sind.Der Antrag muss um folgende Unterlagen, die sich aus Punkt 8 des Anzeigenformblattes ergeben, ergänzt werden:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1.000

  • Objektbezogene Lagepläne in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise in 1 : 200

  • Bauzeichnungen mit entsprechenden Längs- und Querschnitten, Grundrissen und Ansichten

  • Anlage Baubeschreibung

  • Besondere Bauvorlagen wie beispielsweise hydraulische Längsschnitte oder Baugrundprofile

 Die Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage ist ebenfalls mit diesen Unterlagen, ergänzt um Angaben zur Bemessung der Anlage, einzureichen. Es ist zweckmäßig, den Umfang der Antragsunterlagen für die Genehmigung im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung einer Anzeige eines Kanalisationsnetzes für die öffentliche Abwasserbeseitigung wird eine Gebühr zwischen 300 bis 2.500 Euro fällig. Für die Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage richtet sich die Gebühr nach dem Baukostenwert der Anlage, die Mindestgebühr beträgt 500 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Der Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage hat diese regelmäßig der Selbstüberwachung, insbesondere hinsichtlich der Dichtheit, zu unterziehen. Für den Umfang und die zeitlichen Abstände dafür gelten die Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw), die durch das Land Brandenburg erlassen wurden.

Rechtsgrundlagen

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