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Reisemedizinische Beratung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

In reise- und tropenmedizinischen Fragen berät Sie das Gesundheitsamt gern, damit Ihr Urlaub oder Ihre Geschäftsreise gut vorbereitet beginnen kann. In aller Regel ist zu prüfen, ob der vorhandene Impfstatus ausreicht oder weitere Impfungen für die geplanten Reiseziele erforderlich sind. In tropischen Gegenden muss auch eine Malariaprophylaxe erwogen werden. Die reise- und tropenmedizinische Beratung erfolgt jeweils durch fachmedizinisch erfahrene Ärzte*innen und Schwestern.

Angeboten werden reisemedizinische Impfungen in Abhängigkeit vom  Reiseland z.B. gegen Gelbfieber, Typhus, Cholera, Hepatitis A und B, Meningokokken, Tollwut, Japan-B-Enzephalitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis.

Amtsärztliche Bescheinigungen oder Zeugnisse für geplante längere Auslandsaufenthalte werden nach vorheriger Untersuchung ausgestellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur reisemedizinischen Beratung zu den allgemeinen Sprechzeiten. Am Dienstag zwischen 13.00 und 17.00 Uhr findet keine telefonische Beratung statt.

Es wird empfohlen, sich mindestens sechs Wochen vor der Reise über notwendige Impfungen zu informieren, damit ein effektiver Impfschutz zeitgerecht erzielt werden kann.     

Besondere Aufmerksamkeit richten Sie bei der Vorbereitung des Beratungstermins bitte auf folgende Fragen und Probleme: Reiseland und -ort, Reisezeitraum, Hygienebedingungen während des Aufenthaltes im Reiseland (Unterbringung, Fortbewegung, Begegnungen mit Einheimischen) vorhandener Impfschutz laut Impfausweis, Vorerkrankungen und aktuelle Medikation.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Beratungstermin mit:

  • Angaben zum Reiseziel,
  • Angaben zur geplanten Reiseroute,
  • Impfdokumente (Impfausweis o.ä.) und
  • Informationen zu Vorerkrankungen (z.B. Medikamentenplan)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Reiseimpfungen werden nicht von allen Krankenkassen erstattet. Es handelt sich um freiwillige Leistungen der Krankenkassen. Der Preis des Impfstoffs richtet sich nach dem Einkaufspreis der Apotheken.

Bei der Durchführung von reisemedizinischen Impfungen entstehen Gebühren für die Impfleistung bzw. Beratung entsprechend der Allgemeine Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung (Anlage Gebührentarif Insbesondere lfd. Nr. 15. - 15.4.).

Was sollte ich noch wissen?

Neben den reisemedizinischen Impfungen werden auch Beratungen zu den allgemein empfohlenen Impfungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes durchgeführt. Dazu gehören in Deutschland folgende Impfungen: Tetanus-Diphterie-Polio-Pertussis als Kombinationsimpfung, Masern-Mumps-Röteln als Kombinationsimpfung, Varizellen, Hepatitis B, Influenza, sowie Herpes Zoster, Pneumokokken, Hepatitis A und Meningokokken für Risikogruppen.

Rechtsgrundlage

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