Agrarförderung (Direktzahlungen)
Leistungsbeschreibung
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Damit sollen die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise abgefedert werden. Darüber hinaus werden die Direktzahlungen für gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entgolten werden, gewährt.
Die Direktzahlungen werden in Form einer Basisprämie, einer Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethode (Greeningprämie), einer Umverteilungsprämie, einer Zahlung für Junglandwirt:innen und einer Zahlung für Kleinerzeuger:innen gewährt.
Diese Zahlungen werden nur gewährt, wenn beihilfefähige Flächen und Zahlungsansprüche vorliegen. Sie sind an grundlegende Anforderungen an die Betriebsführung gekoppelt (Cross-Compliance). Die Grundanforderungen ergeben sich aus den Rechtsakten der Europäischen Union für die Bereiche des Umwelt-, Gesundheits- und Tierschutzes sowie aus den Standards für die Erhaltung von Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig ihrer Rechtsform, die ihre betriebseigenen Flächen selbst bewirtschaften. Für die Antragsbearbeitung von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen ist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises zuständig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Sie bewirtschaften ein landwirtschaftliches Unternehmen. Die Rechtsform des Unternehmens ist für die Antragstellung unerheblich.
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Sie verfügen über landwirtschaftliche Fläche (Ackerland oder Dauergrünland) von mehr als einem Hektar.
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Der Einzelschlag ist mind. 0,3 Hektar groß.
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Sie üben auf der Fläche eine landwirtschaftliche Tätigkeit aus.
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Sie verfügen über mindestens einen Zahlungsanspruch.
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Sie verfügen über eine Betriebsnummer und den Zugang zur zentralen Datenbank InVeKoS (ZID).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.agrarantrag-bb.de („profil Inet WebClient“). Sie benötigen für die Antragstellung Ihre Betriebsnummer (BNR-ZD) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN).
Die Betriebsnummer kann beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beantragt werden. Wenn die Betriebsnummer vorliegt, kann beim Landeskontrollverband Berlin Brandenburg eV die entsprechende PIN beantragt werden.
Achtung: Damit wir Ihren Antrag bzw. Ihre Anträge bearbeiten können, müssen Sie folgende Unterlagen schriftlich beim Sachgebiet Landwirtschaft einreichen:
- Datenbegleitschein(e) zu dem/den Einreichvorgang/-vorgängen (aus WebClient ausdrucken),
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht,
- gegebenenfalls Kopie des aktuellen GbR-Vertrags.
Antragsschluss ist der 15. Mai eines jeden Jahres. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag bis zu 25 Tage nach Antragsschluss verspätet einzureichen. Hier ist jedoch zu beachten, dass ab Tag 1 der verspäteten Antragseinreichung die Prämie um 1 Prozent pro Werktag gekürzt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (Digitales FeldblockkatasterGIS InVeKoS). Generell sind die Direktzahlungen an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, das heißt an vorgegebene Standards im Bereich Umwelt, Gesundheit und Tierschutz (Cross-Compliance) geknüpft.
Zahlungen an Junglandwirt:innen erfolgen im Rahmen der Basisprämienregelung. Die Zahlungen im Rahmen der Kleinerzeugerregelung treten an Stelle der Basisprämie, der Greening-Prämie, der Prämie für Junglandwirt:innen und der Umverteilungsprämie.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:
Rechtsgrundlagen
Delegierte VO (EU) Nr. 639/2014
Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014
Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)