Sachgebiet Recht und Allgemeiner Service
Kurzportrait
Das Sachgebiet „Recht und allgemeiner Service“ ist Teil der unteren Bauaufsicht. Die Mitarbeitenden wachen nach den Vorschriften der Landesbauordnung bei der Errichtung, der Änderung, der Beseitigung, der Instandhaltung und Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bei festgestellten Verstößen entscheidet die Bauaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen ob und wie sie gegen mögliche baurechtswidrige Zustände einschreitet, beispielsweise mit einer Baueinstellungs-, Nutzungsuntersagungs-, Beseitigungs- oder Sicherungsverfügung. Vollstreckbare ordnungsbehördliche Maßnahmen können mit geeigneten Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Im Sachgebiet werden auch die Widersprüche gegen die Entscheidungen des Bau- und Umweltamtes geprüft. Auch die Führung und Pflege des Baulastenverzeichnisses gehört zu den Aufgaben des Sachgebietes. Außerdem werden Abbruchanzeigen entgegengenommen und weitergeleitet sowie für sogenannte fliegende Bauten eine Gebrauchsabnahme durchgeführt. Die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehört ebenso zu den Aufgaben des Sachgebietes.
Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick
- Abbruchanzeige (Beseitigung baulicher Anlagen)
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Ausstellung durch die untere Bauaufsichtsbehörde)
- Akteneinsicht in abgeschlossene bauaufsichtliche Verfahren
- Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 22 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV)
- Baulasten - Auskunft und Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Dienstbarkeiten (Löschungsbewilligung, Rangrücktrittserklärung und Pfandfreigabeerklärung)
- Eintragung, Änderung und Löschung von Baulasten
- Gebrauchsabnahme (Fliegende Bauten)
Wichtige Dokumente und Formulare
Dem Fachbereich sind keine Dokumente und Formulare zugewiesen.